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Garantie

Zuletzt aktualisiert/gültig ab 01.11.2020

FT Series trailers

Die Garantiebedingungen sind die Grundlage für die Bereitstellung von Garantien und die Lösung garantiebezogener Probleme für Anhänger, die von FS Production OÜ (ltd) (im Folgenden „der Hersteller“ und „Foresteel“) hergestellt werden. Um alle unvorhersehbaren Schäden zu minimieren, empfehlen wir den Abschluss einer Sachversicherung für den Anhänger, da Anhänger komplexe technische Objekte sind.

  1. Auf die Hauptkonstruktion (Rahmen, Aufbau, Elektrik, Hydraulikanlage, Leitungen) der Anhänger gewährt der Hersteller 1 Jahr Garantie, sterben die Kosten für die Behebung von Produktions- und Materialfehlern abdeckt.
  2. In den Anhängern verwendeten Komponenten unterliegt der Herstellergarantie, wenn sie in Übereinstimmung mit den Benutzer- und Wartungshandbüchern aufbewahrt werden.
    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des Anhängers an den Vertragspartner (Verkäufer, Vermittler) von Foresteel.
  3. Der Hersteller garantiert, dass der Anhänger zum Zeitpunkt der Herstellung allen Anforderungen der für den Anhänger geltenden EG-Richtlinien entspricht und keine Material- oder Fabrikationsfehler aufweist. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen verpflichtet sich der Hersteller, diese auf eigene Kosten zu beseitigen.
  4. Die Garantie gilt nur, wenn der Käufer den Anhängerpass oder den Original-Kaufbeleg vorlegen kann und der Anhänger einen eindeutig identifizierbaren VIN-Code ( Seriennummer) hat oder wenn der Käufer die Herkunft und das Kaufdatum des Anhängers eindeutig nachgewiesen hat.
  5. Die Garantie gilt nur für den Anhänger und seine Technik, wenn der Benutzer die Benutzer- und Wartungsanleitungen strikt befolgt hat.< /li>
  6. Reparaturen des Anhängers und seiner Technik dürfen ausschließlich durch eine fachkundige Person und nur nach Genehmigung durch den Hersteller, für die eine Aufstellung der Reparaturarbeiten und -aufwendungen einzureichen ist, durchgeführt werden.
  7. Anhängerreifen unterliegen der Gewährleistung des Reifenherstellers und sind daher nicht von der Gewährleistung des Anhängerherstellers abgedeckt; Der Händler unterstützt den Eigentümer jedoch bei Bedarf bei der Geltendmachung reifenbezogener Ansprüche.
  8. Die folgenden Szenarien sind nicht durch die Garantie garantiert:
    • Wenn der Eigentümer es versäumt, den Händler über einen entdeckten Mangel zu informieren den Anhänger innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung.
    • Wenn der Eigentümer die Nutzung des Anhängers nach Feststellung eines Mangels nicht eingestellt hat;
    • Wenn der Eigentümer nicht an der Beseitigung des Mangels mitwirkt, indem er die erforderlichen zusätzlichen Informationen und Nachweise nicht bereitstellt, und nicht mit dem Händler an der Ausarbeitung des Reklamationsgesetzes FT-WTY-002 mitarbeitet;
    • Wenn der Anhänger ohne Zustimmung des Herstellers repariert oder umgebaut wurde und der Hersteller vorher keine Liste der Reparaturarbeiten oder -kosten erhalten hat;
    • Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung oder Wartung verursacht wurden, z. B. das Halten des Anhängers unter extrem intensiven oder schädlichen Bedingungen, z in direkten Kontakt mit Wasser, Chemikalien, Asche, Beton, Schmutz usw.;
    • Veränderungen an Teilen, die durch natürlichen Verschleiß verursacht wurden (Reifen, Bremsbeläge / -scheiben , Gummistoßdämpfer, Felgen, Beleuchtung, Glühlampen usw.);
    • Mängel, die durch Missbrauch des Anhängers, externe Faktoren  oder  Nichteinhaltung der Anforderungen der Betriebs- und Wartungsanleitung:
      • Überlastung,
      • Reinigungsspuren,< ul>
    • Reifen mit falschem Druck,
    • Falsch dimensionierte oder unwuchtige Räder und Räder mit ungeprüften Befestigungselementen,
    • Mängel   ;verursacht  am  Anhänger  durch  externe  elektrische,  Wasser-,  und  Abwassersysteme,
    • Mängel   verursacht durch  fliegenden  Schotter  oder  Schnee,  Straßen- Salz,  oder  andere  chemische Substanzen,
    • Feuer , Vandalismus, Diebstahl, Naturkatastrophen
    • unsachgemäße Verwendung des Hebe-/Kippmechanismus.
  9. Fehlfunktionen und Defekte, die durch verursacht wurden Nichteinhaltung von Verkehrsregeln und anderen Sicherheitsmaßnahmen  Vorschriften, einschließlich der Sicherheitsanforderungen für  die Elektro- und Hydraulikinstallationen (falls sie zur Anhängerausrüstung gehören);
  10. Mängel, die durch Personen verursacht werden, die sich während der Fahrt im Anhänger aufhalten;
  11. Wenn die Beladung nicht gleichmäßig war während der Fahrt im Anhänger verteilt werden, was zu einer verminderten Lenkbarkeit und allen daraus resultierenden Folgen führt, einschließlich ungleichmäßiger Abnutzung der Reifen;
  12. Wenn lose Gegenstände oder Geräte Defekte oder Schäden am Anhänger oder seiner anderen Ausrüstung verursacht haben;
  13. Wenn die Feststellbremse, die Stoppblöcke auf beiden Seiten der Räder und die Stützbeine während einer Zeit des Stillstands des Anhängers nicht verwendet wurden, wodurch sich der Anhänger spontan bewegt;
  14. Wenn die Feststellbremse (falls in der Anhängerausrüstung enthalten) wird während des An- oder Abkuppelns der Anhängevorrichtung nicht verwendet, was zu einer spontanen Bewegung des Anhängers führt;
  15. Fehlfunktionen, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Kupplung verursacht werden Gerät;
  16. Mechanische Schäden, die entdeckt werden, nachdem der Anhänger hat an den Käufer übergeben wurde;
  17. Mängel, die dadurch verursacht wurden, dass der Eigentümer dem Anhänger Details hinzugefügt hat, die nicht Teil seiner ursprünglichen Ausrüstung sind, oder die Konstruktion des Anhängers verändert hat;
  18. Mängel und Funktionsstörungen, die durch die Verwendung eines nicht wartungsgeprüften Anhängers verursacht wurden;
  19. Veränderungen aufgrund der natürlichen Beschaffenheit der verwendeten Materialien,  oder  Mängel, die durch Umwelteinflüsse (Alterung von Lack oder Beschichtung, Ausbleichen, Oberflächenfehler bei verzinkten Materialien usw.);
  20. Fehlfunktionen von Geräten, die durch Blitzschlag oder andere Naturereignisse (höhere Gewalt) verursacht wurden;
  21. Anhänger mit abgelaufener Garantie.
  22. Die Garantie schließt die Haftung des Herstellers für Unannehmlichkeiten, Zeitaufwand, Zerstörung der Ladung oder zufällige oder Folgeschäden aus, die dem Eigentümer oder einem Dritten aufgrund eines von ihm abgedeckten Mangels entstehen können diese Garantie.
  23. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mindereinnahmen aufgrund technischer Störungen des Anhängers und sonstiger damit verbundener Kosten (Treibstoff, Telefongespräche, Übernachtungen, Ersatzanhängerkosten etc.) sowie der Ersatz von Personen- oder Sachschäden am Eigentümer oder an Dritte infolge eines Unfalls.
  24. Nicht von dieser Garantie abgedeckte Punkte: Unannehmlichkeiten, Zeitverlust, Nutzungsausfall des Anhängers, Einnahmeverlust, Miet- oder Ersatzausrüstungskosten oder andere Verluste oder Kosten einschließlich Reisezeit und Kosten wie Verpflegung, Kraftstoff, Unterkunft usw., die für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen anfallen. Auch Überstundensätze, Serviceeinsätze, Abschlepp-, Speditions-, Fracht- oder Transportkosten.
  25. Im Rahmen der Garantiebedingungen erfolgt die Beseitigung von Störungen/Mängeln auf eine der folgenden Arten:
    • Ersetzen der nicht funktionierenden oder defekten Geräte/Einrichtungen des Anhängers durch eine neue;
    • wenn die Reparatur eines Geräts oder der Einrichtung angezeigt wird unmöglich sein,  oder  notwendige Details nicht mehr hergestellt werden, dann hat der Hersteller das Recht, es durch ein gleichwertiges Produkt zu ersetzen.
  26. Für jede Garantie In diesem Fall muss eine schriftliche Reklamation FT-WTY-002 beim Vertreter des Händlers eingereicht werden, sofern der Fall unter die Garantie fällt. Dem Händler muss die Möglichkeit gegeben werden, die angebliche Fehlfunktion zu überprüfen.
  27. Der Hersteller wird innerhalb von 5 Werktagen oder nach der Überprüfung auf die Reklamation reagieren, wenn eine gründliche technische Inspektion erforderlich ist. Im Falle einer begründeten Schadensersatzforderung ist der Hersteller verpflichtet, spätestens innerhalb von  30 Kalendertagen notwendige Vorbereitungen für die Reparaturarbeiten zu treffen (Zusendung eines Ersatzteils, Bestätigung der Reparatur des beschädigten Teils usw.)
  28. Die Garantie für den ersetzten oder reparierten Anhänger gilt für die Dauer der ursprünglichen Garantie. Die Gewährleistung für die ausgetauschte oder reparierte Technik gilt für die Dauer der Erstgewährleistung.
  29. Alle ausgetauschten Geräte oder der Anhänger selbst werden zur weiteren technischen Prüfung an den Hersteller übergeben.
  30. Der Händler oder Distributor veranlasst die Reparatur von Fehlfunktionen, die während der Garantiezeit entdeckt wurden. Zur Durchführung weiterer Maßnahmen ist der Hersteller zu kontaktieren.
  31. Die Kosten für den Transport des Anhängers zum und vom Ort der Garantiereparatur trägt der Eigentümer.
  32. Der eingebrachte Anhänger für Reparaturen oder Wartungen müssen leer und sauber sein, sonst ist die Person, die die Reparatur oder Wartung durchführt, nicht zur Abnahme verpflichtet. Falls eine zusätzliche Reinigung oder Wartung erforderlich ist, gehen die Kosten zu Lasten des Eigentümers des Anhängers.
  33. Mängel, die der Händler bei der Vorverkaufsprüfung feststellt, werden auf der Grundlage der aktuellen Geschäftsbedingungen beseitigt.
  34. Händler sind verpflichtet, vom Hersteller gelieferte Anhänger unverzüglich nach Anlieferung auf Qualität und Menge zu prüfen und informieren Sie den Hersteller über Abweichungen innerhalb von 3 Werktagen schriftlich in Form der Reklamation FT-WTY-002.
  35. Transportschäden müssen vom Händler (auf einem CMR) vor dem Entladen registriert werden von Waren. Die Mängel und Schäden sind sofort zu fotografieren und mit VIN-Code und Werksdatenaufkleber des Herstellers schriftlich festzuhalten. Nach Erhalt der Anhänger geht die Verantwortung für ihren Zustand auf den Händler über (oder zu einem früheren Zeitpunkt, je nach verwendetem INCOTERM).
  36. Diese Garantie ist die Herstellergarantie, was bedeutet, dass sie die gesetzlich festgelegten Rechte nicht beeinträchtigt im Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Handelsvertreter noch in den nationalen Gesetzen, die den Verkauf von Verbrauchsgütern regeln.
  37. Wenn Anhänger mit nicht montierten Reifen geliefert wurden, gilt die Person, die die Montage durchführt, als verantwortlich für die Qualität der Montage.

Anhänger optionale Extras

Für die optionalen Extras der Anhänger (hydraulische Optionen, Erweiterungen und Extras) gilt eine einjährige Garantie ab Kaufdatum zu den gleichen Bedingungen wie die Garantie für Anhänger der FT-Serie. Die Garantie erlischt, wenn:

– Schäden werden durch Missbrauch, Vernachlässigung, Unfall, unsachgemäße Lagerung, Installation oder Handhabung verursacht.
– Reparaturen oder Änderungen werden nicht von Foresteel durchgeführt oder genehmigt.
– Optionale Extras werden mit Nicht-Foresteel-Produkten verwendet oder auf nicht genehmigte Weise modifiziert.

Das Hinzufügen optionaler Extras kann die Leistung und Funktionalität des Anhängers beeinträchtigen; Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, eine ordnungsgemäße Verwendung gemäß den Benutzer- und Wartungshandbüchern und Designanwendungsfällen von Foresteel sicherzustellen.

Laubsauger (auch als Teil von Laubanhängern)

Die Garantiebedingungen bilden die Grundlage für die Gewährleistung und Lösung von garantiebezogenen Problemen für Laubsauger, die von FS Production OÜ (Ltd) hergestellt werden. FS Production OÜ garantiert, dass alle von ihr hergestellten Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die Standardgarantiezeit beträgt ein (1) Jahr ab dem Datum der Lieferung an den Endbenutzer, sofern nicht anders angegeben. Die Verpflichtung von FS Production OÜ im Rahmen dieser Garantie beschränkt sich auf den Austausch oder die Reparatur fehlerhafter Teile in einem autorisierten Servicecenter.

FS Production OÜ oder ein autorisierter Vertreter behalten sich das Recht vor, das Produkt und die zur Garantiereparatur eingereichten Komponenten zu untersuchen, um die Gültigkeit des Anspruchs festzustellen. Kosten für den Transport (Abholung und Lieferung oder Versand von Teilen) im Zusammenhang mit Garantieansprüchen gehen zu Lasten des Anspruchstellers und sind nicht erstattungsfähig. Schäden, die durch Transport, Missbrauch, Unfälle oder Nichtbeachtung der Anweisungen in der Bedienungsanleitung entstehen, fallen nicht unter die Garantie. Komponenten, die im Laufe der Zeit auf natürliche Weise verschleißen, wie z. B. Turbine, Gehäuse, Lager, Schaufeln, Verschleißplatten von Schläuchen usw., sind von Garantieansprüchen ausgenommen, es sei denn, ein Herstellungsfehler ist nachweislich die Ursache für den vorzeitigen Ausfall.

Für gekaufte Ersatzteile gilt eine Garantie von 90 Tagen ab Kaufdatum. Die routinemäßige Wartung und Anpassung liegt in der Verantwortung des Endbenutzers und ist von der Garantie ausgeschlossen. Reparaturen oder Wartungsarbeiten, die von nicht autorisiertem Personal durchgeführt werden, sowie die Verwendung nicht autorisierter Teile oder Zubehörteile, die nicht von FS Production OÜ geliefert oder genehmigt wurden, führen zum sofortigen Erlöschen der Garantie. Ebenso führen nicht autorisierte Änderungen am Produkt zum Erlöschen der Garantie. FS Production OÜ haftet unter keinen Umständen für Folgeschäden, die dadurch entstehen, dass ein Produkt nicht wie vorgesehen funktioniert.

Ausgenommen von der Garantie sind Integralaggregate wie Benzinmotoren etc., die der jeweiligen Herstellergarantie unterliegen. Für die verwendeten Briggs & Stratton-Motoren gilt die weltweite Garantie von Briggs & Stratton.

  • Auszug aus der Garantierichtlinie für Briggs & Stratton-Motoren:
    • Briggs & Stratton XR-Serie (MIDvac und MIDvac-EL) – Kommerzielle Nutzung – 24 Monate
    • Briggs & Stratton Vanguard Series (PROvac) – Kommerzielle Nutzung – 36 Monate
    • Briggs & Stratton-Garantieinformationsseite

FTW-PW-Serie

Einschließlich mobiler Bewässerungsplattformen (Wasserwerfer), mobiler Bewässerungsanhänger, mobiler Hochdruckreiniger.

Das Produkt des Bewässerungssystems der FTW-Serie und der PW-Hochdruckreinigerserie ist von der Foresteel-Garantie abgedeckt:

  • Die Garantie für Konstruktion, Teile und Arbeit der FTW- oder PW-Einheit gilt für 12 Monate;
  • für Honda GX-Motoren der PW-Serie gilt 36 Monate Link zur Website;
  • für Interpump Hochdruckpumpen ist 12 Monate gültig; Link zur Website;

damit es für einen Zeitraum von Monaten ab Kaufdatum frei von defekten Teilen und Materialien ist (sofern an der Verkaufsstelle nicht anders angegeben). Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch die Verwendung falscher Betriebsmittel, unnatürliche Abnutzung, Abnutzung durch überdurchschnittliche Belastung, fehlerhafte Installation oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte entstehen – es sei denn, Foresteel hat diese zu vertreten. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind auch Verschleißteile, die aufgrund ihrer Materialbeschaffenheit oder ihrer Verwendungsart einem übermäßigen natürlichen Verschleiß unterliegen, z. Dichtungen, Hochdruckschläuche, Hochdruckpistolen, Kunststofflager und dergleichen, sowie Schäden durch das Ausströmen nicht vertraglich vorgeschriebener Stoffe. Alle Garantiezeiten beginnen mit dem Kaufdatum und sind nicht übertragbar.

Diese Garantie gilt nicht für Mängel, die durch Missbrauch, Vernachlässigung, Unfall, unsachgemäße Lagerung, Installation oder Handhabung, Frostschäden, Reparaturen oder Änderungen, die nicht von uns durchgeführt oder genehmigt wurden, oder die Verwendung des falschen Kraftstoffs verursacht wurden. verunreinigtes Wasser oder ungeeignete Chemikalien verursacht. Die Garantie beschränkt sich auf kostenlose Reparaturen innerhalb des angegebenen Zeitraums, sofern die oben genannten Bedingungen erfüllt sind und der Original-Kaufbeleg vorgelegt wird.

Bei Garantieproblemen wenden Sie sich bitte an info@foresteel.eu

Garantieanspruchsprozess

Für den Fall, dass ein Produkt von FS Production OÜ aufgrund eines Material- oder Verarbeitungsfehlers ausfällt, sollte der Eigentümer einen Vertreter von FS Production OÜ kontaktieren und wie folgt vorgehen, um einen Garantieanspruch einzureichen:

  1. Sofern nicht anders vereinbart, muss das Produkt zum Kaufhändler oder zu einem autorisierten FS Production OÜ-Servicecenter gebracht werden.
  2. Der Eigentümer muss die Rechnung oder Quittung als Kaufbeleg vorlegen. Wenn kein Kaufbeleg vorliegt, erlischt die Garantie.
  3. Der autorisierte Vertreter von FS Production OÜ füllt das Garantieantragsformular aus und sendet es an den technischen Servicemanager von FS Production OÜ. Alle im Rahmen der Garantie ausgetauschten Teile müssen 90 Tage lang aufbewahrt und gekennzeichnet werden.
  4. Der technische Servicemanager von FS Production OÜ prüft den Anspruch und kann weitere Nachweise und zusätzliche Informationen anfordern oder die Teile zur Inspektion zurücksenden. FS Production OÜ wird dann ihre Entscheidung dem örtlichen Vertreter mitteilen, von dem der Anspruch stammt.

Die Entscheidung des Technischen Serviceleiters von FS Production OÜ über die Genehmigung oder Ablehnung eines Garantieanspruchs ist endgültig und bindend.

Bitte beachten Sie: Um einen Garantieanspruch zu bearbeiten, müssen Sie die Modell-, Baujahr- und Seriennummer (auf dem Produktidentifikationsetikett zu finden) sowie das Kaufdatum angeben.

Für den Fall, dass ein Produkt von FS Production OÜ aufgrund eines Material- oder Verarbeitungsfehlers ausfällt, sollte sich der Eigentümer an einen Vertreter von FS Production OÜ wenden, um das Garantieproblem zu lösen.

HERSTELLER:

FS Production OÜ (Foresteel)
Savimäe 8a, 60534 Tartu, Estland
E-Mail: info@foresteel.eu

www.foresteel.eu

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